Rückschulung

Wann wird mein Kind in die Grundschule rückgeschult?

Die Regenbogenschule versteht sich als sogenannte Durchgangsschule und strebt – wenn die sprachliche Entwicklung der Kinder es zulässt – grundsätzlich die möglichst frühzeitige Rückschulung ihrer SchülerInnen in die Regelgrundschule an.

Der Zeitpunkt der Rückschulung findet zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende statt. Die Nachbetreuung kann nur zum Schuljahresende angeboten werden.

Durch den jahrgangsübergreifenden Unterricht ist ein flexibler Übergang ins Regelschulsystem möglich. Ein günstiger Zeitpunkt zum Wechsel in die Grundschule ist der Abschluss des Lese-Schreiblehrgangs.

 

Wer entscheidet über die Rückschulung?

§ 17 AO-SF Jährliche Überprüfung, Wechsel des Förderorts oder des Bildungsgangs

( 1 )  Die Klassenkonferenz überprüft bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, ob der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf und der festgelegte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen, und ob der Besuch eines anderen Förderorts angebracht ist.

Im Rahmen des Elternsprechtages werden Eltern dazu beraten

Mit ihrer Unterschrift geben die Eltern ihr Einverständnis zur weiteren Förderung in der Regenbogenschule. Gleichermaßen haben die Eltern die Möglichkeit, einen anderen Beschulungswunsch zu äußern.

§ 16 AO-SF Beendigung der sonderpädagogischen Förderung, Wechsel des Förderschwerpunkts

( 1 ) Ist nach Auffassung der Klassenkonferenz die sonderpädagogische Förderung einer Schülerin oder eines Schülers nicht mehr erforderlich, teilt die Schule dies den Eltern und anschließend der zuständigen Schulaufsichtsbehörde mit

Die Rückschulung in die wohnortnahe Grundschule wird für jedes Kind individuell unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien empfohlen

   a) Kriterien der Sprachkompetenz

   b) Kind- Umfeld- Analyse

   c) Lern- und Leistungsverhalten

   d) Sozial- emotionale Verfassung

   e) Rahmenbedingungen der Grundschule

   f) Ressource der Begleitung (Die Unterstützung der Regenbogenschule ist systemisch ausgerichtet und bietet Hilfen          für das Kind, für die Grundschule und für die Erziehungsberechtigten).

Ablauf der Rückschulung

Sobald mit den Eltern über die Rückschulung gesprochen wurde, findet

  • ein 3-tägiges „Schnupperpraktikum“ in der Grundschule statt (vgl. Jahresterminplan) statt.
  • Das Praktikum kann auf Grund individueller Voraussetzungen- und /oder systemischer Rahmenbedingungen nach Absprache mit der Schulleitung verlängert werden oder zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
  • Ein abschließender Austausch zwischen Grundschule und Regenbogenschule sowie den Eltern bestätigt die Rückschulungsempfehlung oder führt zu einem vorerst weiteren Verbleib des Schülers/der Schülerin in der Regenbogenschule.
  • Die Praktikumsschüler setzen im Anschluss an das Praktikum ihre Beschulung an der Regenbogenschule fort und wechseln zum nächsten Zeitpunkt (Schulhalbjahr oder Schuljahresende) in die Grundschule.

Wichtige Kooperationspartner sind die KollegInnen der Grundschulen. Gemeinsam wird nach dem Schnupperpraktikum in enger Einbindung der Eltern überlegt, ob das Kind künftig ohne sonderpädagogische Unterstützung die Ziele der Grundschule erreichen kann.

Kinder, die in die Grundschule zurückgeschult werden, jedoch noch einen geringen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, werden im Rahmen des Nachbetreuungskonzepts durch eine Lehrkraft der Regenbogenschule für ein halbes Jahr begleitet (Nachbetreuung). Diese Begleitung kann nur am Schuljahresanfang angeboten werden. Sie dient grundsätzlich dem Gelingen der Rückschulung und ist auf eine systemische Beratung angelegt. Im Zentrum der Beratung stehen das Kind, die Grundschulkollegin und auch die Eltern. Am Ende des Schnupperpraktikums wird auf der Grundlage der Beobachtungen eine Empfehlung für die weitere Beschulung an das Schulamt geschickt. Das Schulamt entscheidet über diesen Antrag.

de_DEDeutsch
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