Im Rahmen der AO-SF hat eine fachspezifische Diagnostik stattgefunden.
AO-SF §4 (3)
Ein Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache besteht, wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem, subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine mit außerschulischen Maßnahmen behoben werden kann (Auszug aus dem Schulgesetz)
Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache hat, müssen Sie als Eltern die Frage klären, an welcher Schule Sie Ihr Kind einschulen wollen.