Im Rahmen der AO-SF hat eine fachspezifische Diagnostik stattgefunden.
AO-SF §4 (3)
Ein Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache besteht, wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem, subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine mit außerschulischen Maßnahmen behoben werden kann (Auszug aus dem Schulgesetz)
Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache hat, müssen Sie als Eltern die Frage klären, an welcher Schule Sie Ihr Kind einschulen wollen.
(1) Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.
(2) In der allgemeinen Schule werden Schülerinnen mit und ohne Behinderungen in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (Gemeinsames Lernen).
Welche Kriterien erleichtern diese Entscheidung?
Hinweise für einen passenden Förderort
Eine fachspezifische Förderung in Unterricht und Therapie findet statt.
Die Teilhabe an den Bildungsinhalten der Grundschule ist durch die Berücksichtigung der sprachlichen Beeinträchtigung im Unterricht gesichert.
Sprachbarrieren werden abgebaut.
Das Kind wird in seiner sprachlichen Entwicklung individuell gefördert und unterstützt.
Das Kind erfährt in der Schule eine soziale Akzeptanz.
Was empfiehlt die Regenbogenschule?
Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen des Unterrichts und der Schule, unter denen die Förderung Ihres Kindes stattfindet.
Hospitieren Sie im Unterricht.
Sprechen Sie mit den Schulleitungen der Grundschulen.
Lassen Sie sich bei Logopäden, Heilpädagogen, Erziehern, Ärzten etc. beraten.
Melden Sie sich zum Beratungstag in der Regenbogenschule an.
Eine gute Orientierungshilfe für die Auswahl eines passenden Förderortes gibt die neue dgs-Broschüre Nr. 13 „Inklusion“ der Landesgruppe dgs-ev.hh(at)t-online(dot)de oder
die Bundesgeschäftsstelle der dgs in Berlin dgs-bgs(at)t-online(dot)de