Sprachheilpädagogischer Unterricht

beinhaltet in den Unterricht integrierte spezifische Maßnahmen

Präventive Maßnahmen, d.h.

  • Diagnostik für alle Sprachebenen (Aussprache, Wortschatz, Satzbau, Kommunikation)
  • Diagnostik zum Schriftspracherwerb (Aufbau von Lese- und Schreibkompetenz)

Therapeutische Maßnahmen, d.h.

Spezifisch sprachheilpädagogische Maßnahmen, d.h.

  • Training zur phonologischen Bewusstheit im engeren Sinne
  • Einsatz von Handzeichen/Lautzeichen
  • Visualisierung, d.h. Anschaulichkeit (Einsatz von Gestik, Mi­mik und Handzeichen sowie von geeig­netem Bild- und Schriftmaterial)
  • Spezifische Lehrersprache
  • Ablenkungsfreie, sprachliche Zielstrukturen
  • Reduktion der sprachlichen und inhaltlichen Kom­plexität von Unterrichtsinhalten
  • wiederholtes Hören und Sprechen in kooperativen Arbeits- und Spiel­formen
  • die Ansprache vieler Sinneskanäle (Ver­bindung von Sprechen, Hören, Bewegen und Sehen)
  • systematisches Einführen, Aufbereiten und Üben sprachlicher Strukturen in all­täglichen Situationen wie z.B. Fragen stel­len, sich vorstellen, telefonieren etc.

Diese Maßnahmen erfordern eine sprachheilpädagogische Unterrichtsplanung mit zentralen Bausteinen zur Erfassung der sprachlichen Voraussetzungen (Diagnostik) sowie dem gezielten Einsatz sprachstörungsspezifischer und störungsübergreifender Methoden, Medien und Interaktionen (Lehrersprache) (vgl. Mahlau/Jeschke 2014 „Welche Lernvoraussetzungen haben Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen?“ in Zeitschrift für Heilpädagogik 11/2014).

de_DEDeutsch
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