beinhaltet in den Unterricht integrierte spezifische Maßnahmen
Präventive Maßnahmen, d.h.
- Diagnostik für alle Sprachebenen (Aussprache, Wortschatz, Satzbau, Kommunikation)
- Diagnostik zum Schriftspracherwerb (Aufbau von Lese- und Schreibkompetenz)
Therapeutische Maßnahmen, d.h.
Spezifisch sprachheilpädagogische Maßnahmen, d.h.
- Training zur phonologischen Bewusstheit im engeren Sinne
- Einsatz von Handzeichen/Lautzeichen
- Visualisierung, d.h. Anschaulichkeit (Einsatz von Gestik, Mimik und Handzeichen sowie von geeignetem Bild- und Schriftmaterial)
- Spezifische Lehrersprache
- Ablenkungsfreie, sprachliche Zielstrukturen
- Reduktion der sprachlichen und inhaltlichen Komplexität von Unterrichtsinhalten
- wiederholtes Hören und Sprechen in kooperativen Arbeits- und Spielformen
- die Ansprache vieler Sinneskanäle (Verbindung von Sprechen, Hören, Bewegen und Sehen)
- systematisches Einführen, Aufbereiten und Üben sprachlicher Strukturen in alltäglichen Situationen wie z.B. Fragen stellen, sich vorstellen, telefonieren etc.
Diese Maßnahmen erfordern eine sprachheilpädagogische Unterrichtsplanung mit zentralen Bausteinen zur Erfassung der sprachlichen Voraussetzungen (Diagnostik) sowie dem gezielten Einsatz sprachstörungsspezifischer und störungsübergreifender Methoden, Medien und Interaktionen (Lehrersprache) (vgl. Mahlau/Jeschke 2014 „Welche Lernvoraussetzungen haben Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen?“ in Zeitschrift für Heilpädagogik 11/2014).