Wie kommt ein Kind in die Regenbogenschule?

  • Aufnahmeverfahren gemäß Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AO-SF (Schulgesetz NRW vom 29.09.2014)

Was müssen wir als Eltern tun, wenn wir den Eindruck haben, dass unser Kind eine besondere Unterstützung in seiner Sprache braucht?

  • Bereits bei der Schulanmeldung stellen Sie als Eltern über die Grundschule einen Antrag auf Eröffnung des AO-SF-Verfahrens. Den Antrag erhalten Sie in der Grundschule.
  • In diesem Verfahren wird festgestellt, ob Ihr Kind einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat.
  • Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass Sie Berichte von Logopäden-Heilpädagogen etc. dem Antrag beilegen.
  • Die Schulaufsicht für den Kreis Gütersloh ist zuständig für die Eröffnung des Verfahrens.
  • Die Schulaufsicht für den Kreis Gütersloh beauftragt eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der Grundschule gemeinsam die Überprüfung durchzuführen.
  • Die Lehrkräfte der Grund- und Förderschule führen ein Elterngespräch und lernen das Kind im Kindergarten kennen.
  • Weitere Gespräche mit anderen an der bisherigen Förderung des Kindes Beteiligten können stattfinden.
  • In einem Gutachten wird der Förderbedarf mit den notwendigen Rahmenbedingungen des Förderortes beschrieben.
  • Das Schulamt entscheidet auf der Grundlage des Gutachtens über den Förderbedarf und schlägt einen Förderort vor. Dabei wird mindestens eine Schule genannt, an der das Gemeinsame Lernen angeboten wird. Wenn Sie als Eltern eine Förderschule wünschen, schlägt Ihnen die Schulaufsicht eine Förderschule vor, mit dem für die Schülerin/dem Schüler festgestelltem Förderschwerpunkt.
  • Ziel ist es, ein Einvernehmen über die künftige Förderung der Schülerin/des Schülers herbeizuführen.
de_DEDeutsch
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