Wer vertritt meine Interessen in der Schule?
- Die Interessenvertretung aller Eltern sind die Mitwirkungsgremien der Schule.
- Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien werden jeweils für ein Schuljahr gewählt.
- Die Wahlen sollten zu Beginn des Schuljahres stattfinden Klassenpflegschaft spätestens nach 3 Wochen, Schulpflegschaft und Schulkonferenz nach 5 Wochen)
- Für das Verfahren in den schulischen Mitwirkungsgremien ist § 63 SchulG verbindlich, für die Wahlen zu diesen Gremien § 64 SchulG.
Wie kann ich mich an der Regenbogenschule einbringen?
Neben der Arbeit in den Mitwirkungsgremien der Schule arbeiten viele Eltern sehr engagiert an der Gestaltung des Schullebens mit und bringen ihre Ideen, Erfahrungen und Fähigkeiten ein. Konkrete Gelegenheiten hierzu ergeben sich u.a. bei
- Klassenpflegschaftsversammlungen
- Klassenfeiern
- Projekttagen und Projektwochen
- Schulfesten
- Unterrichtsgängen und Ausflügen
- Hospitationen im Unterricht
Wann kann ich mit den Lehrern über mein Kind sprechen?
- An den Elternsprech- und Beratungstagen (1 x pro Schulhalbjahr)
- An der Klassenpflegschaftssitzung zum Schuljahresbeginn
- Individuelle Kommunikation durch
- Mitteilungshefte (schriftlich)
- Telefonate (mündlich)
- Persönliche Gespräche nach Bedarf und Absprache
Wie kann ich mein Kind unterstützen?
- Wenn Sie Fragen, Sorgen oder Problemen haben, suchen Sie bitte frühzeitig das Gespräch mit den Klassenlehrern. Im Interesse Ihres Kindes wünschen wir uns eine enge Zusammenarbeit. Eine gute Kooperation zwischen Schule und Elternhaus wirkt sich positiv auf die Entwicklung Ihres Kindes aus.
- Helfen Sie Ihrem Kind bei der alltäglichen Routine: Tornister packen, Materialien besorgen, Hausaufgaben zeigen lassen, gesundes Frühstück mitgeben, für ausreichend Schlaf sorgen…
- Wie Sie Ihr Kind am besten im sprachlichen Bereich unterstützen können, ist individuell ganz verschieden. Sprechen Sie uns an! Gemeinsam mit den Klassenlehrern können Fördermöglichkeiten für zuhause entwickelt werden.
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