Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule.
Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. (Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft gewählt). Den Vorsitz hat die Schulleitung
Die Schulkonferenz ( vgl. §65 SchulG NRW)
- Berät grundsätzlich in Angelegenheiten der Schule
- Vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule
- Kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten