Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem 27.04.2020 wird die Anspruchsberechtigung für die Betreuung in der Nottfallgruppe erneut erweitert.
“Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.”
Sollten Sie zum anspruchberechtigten Personenkreis gehören und haben Bedarf an einer Notfallbetreuung finden Sie unter folgendem Link das erforderliche Antragsformular:
Sie können den ausgefüllten Antrag an konrektorin.regenbogenschule@kreis-guetersloh.de mailen. Wir melden uns zeitnah.
An Wochenenden und Feiertagen findet ab sofort keine Notfallbetreuung statt.
Weitere Informationen zur Beförderung und Zeiten der Betreuung finden Sie im Artikel ” Aktuelles Stand 22.04.2020″.