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Aktuelle Info’s 21.03.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die bisherige Regelung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung wird ab dem 23.03. erweitert.

Unabhängig von der Beschäftigung des Partners/der Partnerin haben Eltern oder Erziehungsberechtigte, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, einen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes. Dies gilt dann, wenn sie eine private Betreuung nicht gewährleisten können und ihr Arbeitseinsatz erforderlich ist.

Grundsätzlich steht diesen Kindern ein Betreuungsplatz in der OGS zu, unabhängig davon, ob sie in der OGS angemeldet sind.

Diese Notfallbetreuung steht ab dem 23. März bis zum 19. April an allen Tagen in der Woche zur Verfügung, auch samstags und sonntags (Ausnahmetage sind der Karfreitag bis Ostermontag).

Den Antrag finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Bitte setzen Sie sich per Mail mit uns in Verbindung. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.

Mailadresse: konrektorin.regenbogenschule@kreis-guetersloh.de

Alles Gute für Ihre Familien!

Anette Düllmann-Kessen

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