Die Schulkonferenz
the školsku konferenciju je das oberste Mitwirkungsorgan der Schule.
Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. (Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft gewählt). Den Vorsitz hat die Schulleitung
Die Schulkonferenz ( vgl. §65 SchulG NRW)
- Berät grundsätzlich in Angelegenheiten der Schule
- Vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule
- Kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten