Aktuelles zum Schulstart am 12. August 2020

Liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler,

in wenigen Tagen fängt die Schule wieder an. Ich hoffe, dass Sie trotz der Umstände durch die Pandemie mit Ihren Kindern eine schöne Zeit verbringen konnten.

Wie aus den Medien bekannt, kehren die Schulen in NRW am 12.08.20 zum Regelbetrieb zurück.

In der folgenden Mitteilung geben wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zum Schulstart bekannt.

Maskenpflicht besteht

  • bei der Beförderung im Bulli  ( ohne Maske wird Ihr Kind nicht befördert).
  • in der Schule beim Aufenthalt in öffentlichen  Gängen ( Flur- Toilette).

Unterricht

  • Der Unterricht findet entsprechend des Stundenplans statt.
  • Beim Unterricht in den festen Lerngruppen in der jeweiligen Klasse haben alle Kinder einen festen Sitzplatz. Während des Unterrichts tragen die Kinder keine Maske.
  • Maskenpflicht im Unterricht besteht nur dann, wenn die Kinder ihren Platz verlassen.
  • Die Fachräume werden genutzt.
  • Alle Räume werden regelmäßig durchlüftet.
  • Der Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien ausschließlich draußen (mit Abstand) statt.
  • Der Schwimmunterricht entfällt bis zu den Herbstferien.

Pausen

  • Wie vor den Sommerferien auch,  gibt es an der Regenbogenschule versetzte Pausen, d.h. die SchülerInnen einer Klasse befinden sich nur mit ihrer Klasse  auf einem Schulhof. In dieser Situation müssen die Kinder keine Maske tragen

Hygiene

  • Beim Betreten der Schule ( Ankunft-Pause-) waschen alle Kinder im Klassenraum die Hände, Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.

OGS

  • Die OGS findet wie gehabt statt. Das Mittagessen findet unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt. Auch in der OGS sind die Kinder in festen Gruppen, wo sie keine Maske tragen müssen.

Erkrankung

  • Beim Auftreten von Symptomen, wie Fieber, trockener Husten, Irritation des Geruchs-Geschmackssinns, sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder zu Hause zu lassen bzw. wenn diese Symptome im Laufe des Vormittags in der Schule entstehen, sie abzuholen.

Vorerkrankung

  • Bei SchülerInnen mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind durch den Schulbesuch eine gesundheitliche Gefährdung entstehen könnte.Die Rücksprache mit einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall unterrichten die Eltern unverzüglich die Klassenlehrerin und teilen dies schriftlich mit. Für das Kind entfällt damit lediglich die Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Aufgaben der Schule müssen dann zu Haue bearbeitet werden.

Gültigkeit

  • Die dargestellten Regelungen gelten bis zum 31.08.20

Wir hoffen mit diesen Regelungen für die nötige Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler und natürlich aller Lehrerinnen und OGS-MitarbeiterInnen gesorgt zu haben.

Bitte tragen Sie durch Gespräche und Aufklärungen bei Ihren Kindern dazu bei, dass alle diese Regelungen beachten und einhalten.

Trotz  dieser Umstände freuen wir uns auf einen gelingenden Schulanfang! 

Weitere Informationen erhalten Sie an dieser Stelle auf unserer Homepage!

Mit den besten Wünschen aus der Regenbogenschule

Anette Duellmann

Drejtoresha 

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